Bezüge zur Schulinformatik

In den Lehrveranstaltungen der Rubrik "Bezüge zur Schulinformatik" werden typische Inhalte und Werkzeuge des schulischen Informatikunterrichts aus fachwissenschaftlicher Sicht betrachtet.

Programmierparadigmen und Modellierungswerkzeuge in der Schulinformatik

Umfang

3 LP

2 SWS Seminar: Programmierparadigmen und Modellierungswerkzeuge in der Schulinformatik

Termin

Wintersemester

Teilnehmer[innen]

LA Gymnasium
LA Regionale Schule
Berufspädagogik (Erstfach Informationstechnik sowie Allgemeinbildendes Fach Informatik)
Wirtschaftspädagogik (Allgemeinbildendes Fach Informatik)

Beschreibung

Im Seminar werden die in den Grundlagenmodulen der praktischen Informatik erworbenen Kompetenzen genutzt, um mit Blick auf die Inhalte der Schulinformatik eine vergleichende Betrachtung verschiedener Programmierparadigmen und -sprachen anzustellen sowie geeignete Entwicklungswerkzeuge zu erproben.

Zugangsvoraussetzungen

Pflichtmodule der praktischen und theoretischen Informatik lt. Studienordnung

Vertiefung Schulinformatik

Umfang

6 LP

2 SWS Seminar: Fachliche Grundlagen der Schulinformatik
2 SWS Praktikumsveranstaltung: Informatiksysteme als Arbeitsmittel im schulischen Kontext

Termin

Wintersemester

Teilnehmer[innen]

LA Gymnasium
LA Regionale Schule
Berufspädagogik (Erstfach Informationstechnik sowie Allgemeinbildendes Fach Informatik)
Wirtschaftspädagogik (Allgemeinbildendes Fach Informatik)

Beschreibung

Im Seminar werden aus der fachwissenschaftlichen Ausbildung bekannte Grundlagen der praktischen, theoretischen und technischen Informatik bei der Lösung komplexer Probleme der Schulinformatik angewendet und systematisiert.

In der Praktikumsveranstaltung werden die Besonderheiten des Einsatzes von Rechentechnik als Medium und Arbeitsmittel im schulischen Umfeld erörtert und prototypisch ein Szenario entwickelt und umgesetzt.

Zugangsvoraussetzungen

Modul "Grundlagen der Didaktik des Informatikunterrichts"
Pflichtmodule der praktischen, theoretischen und technischen Informatik lt. Studienordnung